Unsere Freude ist riesig!
Wir starten durch und freuen uns dich im Club als auch im Fotostudio wieder begrüßen zu dürfen.
Das allgemeine Betretungsverbot endet am 19. Mai. Unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsregeln, reaktivieren wir unser Vereinsleben.
Für ALLE gelten bis auf weiteres die drei Gs!
- geimpft
- genesen
- getestet
Gemäß der aktuellen COVID Öffnungsverordnung vom 10. Mai 2021 sind die nachstehenden Verhaltensregeln verbindlich einzuhalten. Für den Fall der Fälle bitten wir dich um verlässliche und lückenlose Anwesenheitsdokumentation in den aufliegenden Listen. So können wir ein allfälliges Contact Tracing bestmöglich unterstützen.
Verhaltensregeln laut Verordnung vom 10.05.2021 für Zusammenkünfte ohne zugewiesen Sitzplätze:
Personenobergrenze: 50 Personen. Dies gilt sowohl für Indoor- als auch Outdoor-Veranstaltungen.
- Abstandsregelung: mindestens zwei Meter Abstand zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
- Zutrittsberechtigung (getestet / genesen / geimpft) ist erforderlich. Details hier. Die Teilnehmenden haben den Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten
- Maskenpflicht: sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Ausnahme: Kleinstveranstaltungen (Indoor 4 P / Outdoor 10 P).
- Gastronomie ist verboten, Speisen und Getränke dürfen nicht ausgegeben werden
- Registrierungspflicht: Der*die Verantwortliche hat von Personen, die sich voraussichtlich länger als 15 Minuten am Ort der Veranstaltung / Zusammenkunft aufhalten, Kontaktdaten zum Zwecke des Contact-Tracing zu erheben. Diese umfassen:
– Vor- und Familiennamen
– die Telefonnummer und wenn vorhanden die E-Mail-Adresse
– sowie Datum und Uhrzeit des Betretens - Anzeigepflicht: ab 11 Personen muss der*die Verantwortliche spätestens eine Woche vorher die Zusammenkunft bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen. Dabei sind folgende Angaben zu machen:
– Name und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des für die Zusammenkunft Verantwortlichen,
– Zeit, Dauer und Ort der Zusammenkunft,
– Zweck der Zusammenkunft,
– Anzahl der Teilnehmenden
Die Anzeige hat elektronisch an eine von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörd
Clubregeln ab dem 19. Mai. Diese gelten bis auf Widerruf!
Wir bitten um Einhaltung der drei G Regel – geimpft, genesen, getestet!!
Studionutzung:
Die Nutzung der Club- und Studioräumlichkeiten ist ausschließlich für genesene, geimpfte oder getestete Personen zulässig.
Maximal 4 Personen aus unterschiedlichen Haushalten
Der Fotograf ist für die Dokumentation verantwortlich (Formular zusätzlich zur Studiocheckliste). Mit deiner Unterschrift bestätigst du die Einhaltung als auch die Kontrolle der gültigen Vorschriften.
Nach dem Shooting sind die verwendeten Utensilien und Gerätschaften zu desinfizieren. Für die Reinigung und Desinfektion ist eine halbe Stunde vor der nächsten Buchung frei zu halten!
Mittwochshock – für Veranstaltungen im Clubheim gelten die drei Gs:
Bei gutem Wetter und der dadurch verbundenen Möglichkeit sich vorwiegend im Freien aufzuhalten, treffen wir uns im Club.
Im Bedarfsfall werden wir uns auf mehrere Gruppen (je 10 Personen) aufteilen. In diesem Fall müssen wir leider auf die damit verbundene Maskenpflicht verweisen.
Bei schlechter Witterung organisieren wir den Mittwochshock online. Wir werden versuchen, dich jeweils am Mittwoch frühzeitig über die Entscheidung Outdoor oder Netmeeting im Wege über unsere Homepage sowie über WhatsApp zu informieren.
Anmeldung zum Mittwochshock über unsere Homepage. Nur wer angemeldet ist, kann über allfällige Änderungen fristgerecht informiert werden.
Clubabend – immer am 2. Donnerstag im Monat:
Ort der Veranstaltung -> siehe Homepage
Bitte im Wege über die HP frühzeitig anmelden
Im Übrigen gelten die eingangs erwähnten Verhaltensregeln sowie die drei Gs.
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